Ausschließung

Ausschließung
1. A. eines Gesellschafters der OHG oder KG kann an Stelle der  Auflösung der Gesellschaft bei  Ausschließungsgrund auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch Gericht ausgesprochen werden (§ 140 HGB). Durch  Gesellschaftsvertrag kann das Ausschließungsrecht erweitert, eingeschränkt und versagt werden. Dem schuldigen Gesellschafter kann Umwandlung seiner Rechtsstellung in die eines  Kommanditisten oder  stillen Gesellschafters eingeräumt werden. Häufig vertragliche Regelung, dass im Fall der A. der betroffene Gesellschafter seinen Kapitalanteil den verbleibenden Gesellschaftern anzubieten oder abzutreten hat.
- 2. A. eines GmbH-Gesellschafters, der nach Aufforderung und Terminstellung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nachkommt (Kaduzierung). Nach § 21 GmbHG verfällt sein Geschäftsanteil der Gesellschaft.
- 3. A. eines Genossen nach § 68 GenG wegen Mitgliedschaft in einer anderen Genossenschaft an demselben Ort mit gleichartigem Geschäft oder bei Vorliegen weiterer im Statut festgesetzter Ausschließungsgründe. Ausschließungsbeschluss ist dem  Registergericht einzureichen.
- 4. A. nach Aktienrecht:  Kaduzierung.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausschließung — Ausschließung, 1) (A. der Leibesfrucht, Exclusio foetus), der Moment des Gebärens; 2) (Log.), die Nichtzulassung eines Mittleren od. Dritten zwischen 2 unmittelbar od. contradictorisch Entgegengesetzten (Tertium non datur); 3) A en (Schriftg.),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausschließung — eines Rechtsanspruchs wegen Ablaufs der zu dessen Geltendmachung bestimmten Frist erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) und im Konkurs (s. d.). A. eines Richters von der Ausübung des Richteramts in einem bestimmten Rechtsstreit erfolgt nach der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausschließung — Ausschließung,die:1.〈dasUnmöglichmachen〉Ausschaltung–2.⇨Ausschluss(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ausschließung — Aus|schlie|ßung 〈f. 20〉 1. das Ausschließen, das Ausgeschlossenwerden 2. 〈Rechtsw.〉 gesetzl. Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache od. von eigenem Interesse * * * Aus|schlie|ßung, die; , en: das ↑ …   Universal-Lexikon

  • Ausschließung — šalinimas statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. deletion; elimination; exclusion; removal; stripping vok. Ausschließung, f; Ausschluß, m; Beseitigung, f rus. исключение, n; удаление, n pranc. élimination, f; rejet, m …   Automatikos terminų žodynas

  • Ausschließung — išimtis statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. exclusion vok. Ausschließung, f; Inhibition, f rus. исключение, n pranc. exclusion, f …   Automatikos terminų žodynas

  • Ausschließung — Aus|schlie|ßung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nur (2) — 2. Nur, ein Bindewort, welches im Deutschen, so wie alle Partikeln dieser Art, von einem vielfachen Gebrauche ist. Es bedeutet, 1. Eigentlich, eine Ausschließung aller andern Dinge, außer dem gemeldeten, und zwar 1) Eine bloße Ausschließung, ohne …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Exklusion — Ausgrenzung; Desintegration * * * Ex|klu|si|on 〈f. 20; geh.〉 Ausschaltung, Ausschließung, Ausschluss [<lat. exclusio „Ausschließung“] * * * Ex|klu|si|on, die; , en [lat. exclusio] (bildungsspr.): Ausschließung. * * * Exklusion   [lateinisch]… …   Universal-Lexikon

  • Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”